AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich der AGB

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit Kunden betreffend die Lieferung von Membrain Hardware und/oder Membrain Software ("Produk-te"), soweit nicht schriftlich abweichende Regelungen ver-einbart werden. Für die Nutzung von Membrain Software gelten zusätzlich die Endkunden-Lizenzbedingungen. Die AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbezie-hungen zwischen dem Kunden und Membrain, unabhängig davon, ob vor dem jeweiligen Vertragsschluss von Memb-rain nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2    Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist und Membrain ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3    Für Reparaturen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, Wartungs- und Pflegeverträge sowie sonstige Dienstleistun-gen gelten besondere Vertragsbedingungen. Die Preise für diese Leistungen ergeben sich, soweit nichts anderes ver-einbart ist, aus der jeweils gültigen Preisliste von Membrain.

§ 2 Vertragsschluss / Leistungsumfang

Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst bei Vorliegen eines schriftlichen Angebots von Membrain und schriftlicher, in-haltlich übereinstimmender Annahme durch den Kunden zu-stande. Falls die Annahme des Kunden inhaltlich von dem Angebot von Membrain abweicht oder der Kunde selbst auch mündlich, z.B. durch telefonische Bestellung, ein An-gebot macht, kommt ein Vertrag erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Membrain zustande. Fehlt es an einer solchen, kommt der Vertrag mit der Liefe-rung der Produkte durch Membrain zustande.
2.2    Maßgebend für den Leistungsumfang ist ausschließlich das schriftliche Angebot oder die Auftragsbestätigung von Membrain. Weitere Unterlagen sind nur dann zur Bestim-mung des Leistungsumfangs heranzuziehen, wenn im Ange-bot oder der Auftragsbestätigung von Membrain darauf aus-drücklich Bezug genommen wird. Darüber hinaus gehende Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Verein-barung.
2.3    Alle Preislisten und andere Werbeunterlagen von Membrain sind stets freibleibend und unverbindlich. Angaben über technische Daten in Broschüren oder Werbematerial stellen nur ungefähre Werte dar. In solchen Unterlagen enthaltene Angaben, z.B. über die Verwendbarkeit von Produkten, sind nur unverbindliche Beispiele und beinhalten keine Zusiche-rung von Eigenschaften.
2.4    Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestäti-gung durch Membrain. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Vergütung

3.1    Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jewei-ligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes ver-einbart wird. Die Preise schließen Zölle, Abgaben, Trans-port, Verpackung und Versicherung nicht ein. Soweit keine Einzelvereinbarung getroffen ist, richten sich die Preise nach den jeweils gültigen Preislisten von Membrain für die vereinbarten Lieferungen und Leistungen.
3.2    Die Vergütung für die gelieferten Produkte ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Datum der Rechnung zu zahlen. Alle Zahlungen sind frei von Bankspesen oder sonstigen Ab-zügen auf das in der Rechnung bezeichnete Konto von Membrain zu leisten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Membrain berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über der jewei-ligen Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) zu berech-nen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Weitergehende Rechte von Membrain bleiben unbe-rührt.
3.3    Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen die Forderung von Membrain steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellt sind.


§ 4 Lieferung und Untersuchung der Produkte

4.1    Zwischen Membrain und dem Kunden vereinbarte Lieferter-mine sind keine Fixtermine. Rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten, wird Membrain sich nach Kräften bemühen, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Dafür übernimmt Membrain jedoch keine Gewähr. Angegebene Lieferfristen laufen ab Absendung der jeweiligen schriftlichen Erklärung. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und sonstigen von Membrain nicht zu vertretenden Hindernissen. Membrain ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.2    Werden die Produkte nicht termingerecht geliefert, muss der Kunde Membrain eine Mahnung mit Fristsetzung übersen-den, nach deren ergebnislosem Verstreichen Verzug eintritt. Die Frist muss mindestens vier Wochen betragen. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur nach erfolgloser Mahnung von Membrain durch den Kunden mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung zulässig.
4.3    Bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit wegen eines von Membrain nicht zu vertretenden Umstandes stehen dem Kunden über das Recht zum Rücktritt hinaus keine Rechte gegen Membrain zu, insbesondere nicht auf Schadenser-satz.
4.4    Die Produkte sind vom Kunden unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel der gelieferten Produkte unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Auslieferung. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelrüge bei offensichtli-chen Mängeln gilt die Ware als genehmigt. Es gelten grund-sätzlich die §§ 377, 378 HGB, insbesondere die Pflicht des Kunden zur unverzüglichen Anzeige verdeckter Mängel nach deren Offenkundigwerden.
4.5    Die Versendung von Software erfolgt auf Kosten des Kun-den. Bei Versendung von Software geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Membrain der zur Ausführung der Ver-sendung bestimmten Person die Software übergeben hat.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1    Membrain behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller Membrain gegen den Kun-den zustehenden Ansprüche vor, auch soweit diese erst nach Abschluss dieses Vertrages begründet werden. Über-steigt der Wert der Sicherheiten zusammen mit weiteren Membrain von dem Kunden eingeräumten Sicherheiten die Forderung nachhaltig um mehr als 20%, wird Membrain die Sicherheiten entsprechend freigeben.
5.2    Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Membrain unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die geliefer-ten Produkte sofort auf Kosten des Kunden zurückzuneh-men. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Dies gilt auch dann, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse zurückgewiesen wird.
5.3    Der Kunde ist verpflichtet, Membrain Zugriffe bzw. ange-meldete Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte unverzüg-lich anzuzeigen. Der Kunde wird sogleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt zugunsten von Membrain hinweisen.

§ 6 Gewährleistung

6.1    Membrain gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produk-te die Spezifikationen des jeweiligen Herstellers erfüllen, die in der Produktdokumentation des jeweiligen Herstellers ge-nannt sind. Membrain haftet nicht für Gewährleistungsan-sprüche des Kunden, die über die Gewährleistung des jewei-ligen Herstellers, für die durch Membrain gelieferte Produk-te, hinausgehen. Membrain haftet nicht dafür, dass die Pro-dukte für die besonderen Zwecke des Kunden geeignet sind. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung der Produkte.
6.2    Eventuelle Mängel der Produkte einschließlich Handbücher werden von Membrain nach entsprechender schriftlicher Mit-teilung durch den Kunden dem jeweiligen Hersteller mit Hin-weis auf sofortiges Beheben mitgeteilt.
6.3    Membrain kann dem Kunden bei einem Mangel gelieferter Software, die durch Membrain programmiert wurde, auch ein Update der Software als Ersatz liefern. Da es sich bei dem Update um eine Weiterentwicklung der Software handelt, behält sich Membrain vor, dass einzelne Features des Up-dates im Vergleich zu der dem Kunden zunächst gelieferten Software modifiziert oder entfernt sein können. Rücksen-dungen durch Membrain erfolgen an die in der Auftragsbe-stätigung angegebene Lieferadresse des Kunden. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatz-lieferung steht dem Kunden ein Anspruch auf Rückgängig-machung des Vertrages oder Minderung der Vergütung zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung der Produkte.
6.4    Das Recht des Kunden auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach § 637 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6.5    Für Mängel, die auf fehlerhafte Bedienung oder Eingriffe des Kunden in die Produkte zurückzuführen sind, übernimmt Membrain keine Gewährleistung. Die Vergütung für derartige Reparaturen ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste von Membrain. Membrain behält sich für den Fall einer un-begründeten Mängelrüge vor, die Kunden zum Ersatz der da-raus entstehenden Kosten in Anspruch zu nehmen.
6.6    Gewährleistungsansprüche gegen Membrain stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

§ 7 Haftung

7.1    Membrain haftet in voller Höhe für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfül-lungsgehilfen.
7.2    Bei leicht fahrlässiger Verletzung ihrer Vertragspflichten haftet Membrain nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von be-sonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet Membrain nur für solche Schäden, mit denen im Rahmen der Überlassung der Produkte typischer-weise gerechnet werden muss.
7.3    Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, erwartete Einsparung, Verlust von Daten, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder höhere Kosten für Ersatzanschaffungen ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung für Folgeschäden erfasst alle Scha-densersatzansprüche, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Sie erfasst jedoch nicht durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften entstehende Folge-schäden, vor denen die Zusicherung schützen sollte. Sie er-fasst außerdem nicht die Haftung von Membrain für anfäng-liches Unvermögen und für Rechtsmängel. Die Haftung von Membrain nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

§ 8 Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, Informationen über die Produkte von Membrain und schriftliche bzw. mündliche Informationen über die Geschäftstätigkeit von Membrain, die er im Rah-men der Durchführung des Vertrages erlangt, geheimzuhal-ten und alle angemessenen Vorkehrungen zum Schutz ge-heimhaltungsbedürftiger Informationen und Unterlagen vor unberechtigter Weiterleitung, Wiedergabe oder Gebrauch zu treffen. Bei geheimhaltungsbedürftigen Informationen bzw. Unterlagen handelt es sich nicht um Informationen, die Drit-ten allgemein bekannt sind, die rechtmässigerweise von Dritten erhalten wurden, die Dritten ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsvereinbarungen allgemein zugänglich ge-macht wurden, die nachweislich bereits bekannt waren oder unabhängig von einer Partei vor Erhalt der geheimhaltungs-bedürftigen Unterlagen der jeweils anderen Partei entwickelt wurden.

§ 9 Abtretung

Der Kunde kann seine Ansprüche und Rechte gegen Memb-rain nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung abtreten. Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

§ 10 Sonstiges

10.1    Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für sich anlässlich dieser AGB und ihrer Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist München, Deutschland. Nach Wahl kann Membrain den Kunden auch an seinem Sitz verklagen.
10.2    Diese AGB stellen neben den Endkunden-Lizenz-bedingungen, sowie den Lizenzzertifikaten  der jeweiligen Softwarehersteller und den in der Auftragsbestätigung fest-gehaltenen Vereinbarungen die gesamten vertraglichen Ab-reden zwischen Membrain und dem Kunden dar, soweit nicht weitere schriftliche Vereinbarungen zwischen den Par-teien getroffen werden.
10.3    Die gegenwärtige oder zukünftige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in diesen AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.4    Diese AGB ersetzen die bisher gültigen AGB von Membrain.

 

Stand: November 2019